Textaufgabe 1:
Wie viele Anträge zur „Sozialen Bildung“ könnten Musikvereine und Verbände mindestens pro Jahr stellen?
In unserem Land gibt es derzeit etwa 740 Musikvereine. Wir können davon ausgehen, dass die Hälfte der Musikvereine ohne Nachwuchs bleiben, also kinderlos und/oder kurz vor dem Ruhestand sind. Vom Rest haben ca. ein Drittel weniger als 7 eigene Kinder und Jugendliche im Verein. (Mindestzahl für eine Antragstellung) Für eine Antragstellung müssten sich diese Vereine mit einem weiteren „kinderarmen“ Musikverein einmal im Jahr für eine gemeinsame 4-stündige Aktion zusammenschließen. Wir gehen weiterhin davon aus, dass jedem Verein mit Nachwuchs seine Kinder und Jugendlichen so wichtig sind, dass mindestens einmal im Jahr für diese Kinder- und Jugendlichen ein 4 stündiges Programm der „Sozialen Bildung“ als „high ligth“ (Spiel-, Bastelaktion, gemeinsamer Ausflug, über ein Jugendthema diskutieren, eine gemeinsame Fahrt …) angeboten wird, das danach als Soziale Bildung abgerechnet werden kann.
Wie viele Anträge für „soziale Bildung“ pro Jahr sollten also mindestens auf den Schreibtisch der Geschäftsstelle der Landesmusikjugend Rheinland-Pfalz landen?
Tipp: es sind 182 Anträge mehr als im Jahr 2024 tatsächlich abgerechnet wurden – wo ist also das Problem?
Informationen zur Antragstellung gibt es am 19.3.25 um 19.00 Uhr online bei uns
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